Gastrüden

Gastrüden sind Deckrüden in ausländischem Eigentum, die vorübergehend zur Zucht in Deutschland stehen und nicht in das Zuchtbuch des LCD überführt werden sollen. Für sie gilt folgendes:
Sie können für die Dauer von 24 Monaten zur Zucht im LCD eingesetzt werden, sofern sie die in
§ 14 Absätze 1, 4 – 9 LCD-ZO erfüllen.
Die Zuchtverantwortung für den Gastrüden trägt der Zuchtverantwortliche im Inland. Dieser muss Züchter oder Deckrüdeneigentümer im LCD sein. Es muss ferner eine schriftliche Genehmigung des ausländischen Eigentümers in deutscher oder englischer Sprache dem Zuchtbuchführer vorliegen, durch welche der ausländische Eigentümer die Ausübungs-befugnis seines Zuchtrechts (Deckakt und Besamung) für den Gastrüden begrenzt auf die Dauer des Inlandseinsatzes und die dortigen Deckeinsätze auf den Zuchtverantwortlichen des LCD überträgt.
Die in dieser Gast-Deckrüden-Liste enthaltenen Informationen werden aus der Datenbank des LCD übernommen. Korrekturen oder Ergänzungen (z.B. Prüfungsergebnisse, Kontaktdatenänderungen, Ergänzungen zur Ahnentafel etc.) müssen daher an die Zuchtbuchstelle gesandt werden, um in die Datenbank aufgenommen zu werden. Die Aktualisierung der Daten erfolgt dann unverzüglich.

Der Zugriff auf die Datenbank ist aus Datenschutzgründen ausschließlich Mitgliedern des LCD e.V. sowie nachweislich in FCI-Vereinen registrierten Züchtern vorbehalten.

Voraussetzung für den Zugriff ist eine gültige Registrierung für den Login-Bereich der Homepage. Sollten Sie dabei auf Schwierigkeiten stoßen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.