Meldebogen für nicht-jagdliche Prüfungen

Unter folgendem Link finden Sie den Meldebogen für nicht-jagdliche Prüfungen.

Die Meldung eines Hundes zur Prüfung verpflichtet zur Zahlung von Meldegeld, auch wenn der betreffende Hund nicht zur Prüfung erscheint, es sei denn, die Meldung wird vor dem festgesetzten Meldeschluss widerrufen. Falls das festgesetzte Meldegeld für einen Hund nicht bis zum Meldeschluss eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Meldegeldes für zugelassene, aber nicht erschienene Hunde.

Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.

Bei jeder Veranstaltung müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden.
Darüber hinaus bestätigt der Teilnehmer mit seiner Anmeldung die Kenntnisnahme der Hannoveraner Erklärung.
Weiterhin sind der Meldung zuzufügen:
– Nachweis der Überweisung oder Bestätigung der Online-Meldung mit Einzugsermächtigung
– Kopie der Ahnentafel
– Kopie des Leistungsheftes
Die Original-Dokumente sind am Prüfungstag vorzulegen.