Augen

Die vom LCD für eine Augenuntersuchung zugelassenen Tierärzte finden Sie im Untermenü.

Ebenfalls eine Zusammenfassung der relevanten Augenerkrankungen.

Die geänderten VDH-Durchführungsbestimmungen zur Bekämpfung erblich bedingter Augenerkrankungen, die zum 01.08.2023 in Kraft getreten sind, finden Sie unter folgendem Link: Durchführungsbestimmungen zur VDH-Zuchtordnung.

Am 16.06.2024 hat die Mitgliederversammlung folgenden Beschluss hinsichtlich der Katarakt gefasst, der mit Erscheinen des Versammlungsprotokolls in der Augustausgabe der Clubzeitschrift Gültigkeit erlangt:

Der vorläufige Beschluss bezüglich der Geltungsdauer einer Augenuntersuchung von 36 Monaten, wurde von der Mitgliederversammlung nicht bestätigt. Somit gilt ab sofort wieder die ursprüngliche Dauer von 24 Monaten.

Ab dem 1.8.2023 hat sich laut VDH-Beschluss die Beurteilung der Kataraktformen dergestalt geändert, dass Hunde mit Katarakt corticalis, nuclearis und/oder polaris posterior von der Zucht auszuschließen sind.

Gleichzeitig wurde aber seitens des VDH für die vor dem 1.8.2023 erbrachten Augenuntersuchungen ein Bestandsschutz ausgesprochen, sodass die darin geltende Regelung bis zum Ablauf der Augenuntersuchung Gültigkeit hat. Eine darauffolgende neue AU muss sich der aktuellen Beurteilung der ECVO unterwerfen.

Bitte beachten:

In seiner Mail vom 4. Juni teilt der VDH mit, dass der VDH-Vorstand in seiner Sitzung am 21.05.2024 einen Beschluss zur Frage des züchterischen Umgangs mit erblichen Kataraktformen (corticalis, nuclearis und/oder polaris posterior) getroffen hat: Nach Anhörung des Dortmunder Kreises (einschließlich Kontaktaufnahme zur ECVO) und des Wissenschaftlichen Beirats des VDH wurde beschlossen, dass Hunde mit diesen Kataraktformen künftig nicht mehr zur Zucht zugelassen werden dürfen.

Dieses hat zur Folge, dass ab sofort ein die oben genannten Kataraktformen betreffender, freier Augenuntersuchungsbefund Voraussetzung für eine Zuchtzulassung ist.