Tierschutz

Tierschutzgesetz in der aktuellen Fassung vom 28.7.2014

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Tierschutzhundeverordnung in der aktuellen Fassung vom 25.11.2021

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Der Labrador Club Deutschland und der Tierschutz

Der LCD e.V. hat sich dem Tierschutz verschrieben und richtet alle Aktivitäten, ob Veranstaltungen, Haltung, Ausbildung und Zucht zum Schutz der Tiere aus. Basis hierfür sind die bestehenden Tierschutzgesetze (s. o.) sowie die Tierschutzhundeverordnung (s. o.) in den aktuellen Fassungen.

Das Tierschutzgesetz besagt im §1:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Und im §2:
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
(1) muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
(2) darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
(3) muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“

Tierschutz fängt bereits mit der Wurfplanung an, denn durch eine sinnvolle Verpaarung soll die Qualität der Nachzucht erhöht werden, dafür gibt es verschiedene Zuchtstrategien, die den Züchtern an die Hand gegeben werden.

Als Zuchtverein werden unsere Labrador Retriever unter den strengen Auflagen des VDH und der FCI gezüchtet. Der LCD e.V. hat darüber hinaus eine eigene, ausführliche Zuchtordnung, die die VDH/FCI Regularien noch weiter verschärft. Hier sind die grundlegenden Parameter festgeschrieben, die von den Züchtern eingehalten werden müssen. Aber auch unsere Zuchtkontrollorgane werden hier mit ihren Aufgaben benannt.

Unsere Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung des LCD e.V. erklären und vertiefen noch einmal die Zuchtordnung und sind als Hilfestellung für die Züchter anzusehen. So ist z. B. die Haltung von Hunden in kleinen Boxen/Käfigen verboten, da keine artgemäße Bewegung möglich ist.

Die Hunde unserer Züchter sind üblicher Weise integriert in der Familie, leben in den Wohnräumen, wo sie sich frei bewegen dürfen. Bei anderen Haltungsformen ist das Tierschutzgesetz strikt einzuhalten. Hunde und Welpen müssen täglich mehrstündige menschliche Gesellschaft, Ansprache und Zuwendung erhalten und dabei zutraulich sein bei gutem Pflege- und Fütterungszustand.

Ehrenamtlich unterstützen die Zuchtwarte deutschlandweit den LCD e.V. bei der Einhaltung der genannten Richtlinien. Jeder Wurf der im LCD e.V. aufgezogen wird, wird von unseren Zuchtwarten abgenommen. Hier werden Welpen, (Zucht-)Hunde sowie die Gegebenheiten des Züchters, kontrolliert und dokumentiert. Unsere Züchter sind häufig erste Ansprechpartner für Welpenkäufer und geben ihr Wissen über die Art der Hundehaltung, der Fütterung, Gesundheit uvm. weiter.

Der LCD e.V. nimmt seine Aufgaben ernst, so unterstützt er auch Hundehalter und Züchter bei der Vermittlung von älteren oder in Not geratenen Labradoren

Darüber hinaus gibt es im LCD e.V. – als einem der wenigen deutschen Zuchtvereine, eine Tierschutzbeauftragte, die Hilfestellung geben und auch auf aktuelle Entwicklungen einwirken kann.

Ihre Ansprechpartnerin für den Tierschutz im Labrador Club Deutschland e.V.:
Eva Ebeling
Tel. 09 11 – 50 84 78
E-Mail: tierschutz@lcd-labrador.de
Kontaktieren Sie uns!

Weitere Maßnahmen, die im Sinne des Tierschutzes bereits verabschiedet wurden:
• Checkliste LCD Veranstaltungen
• Gesundheitsmonitoring
• Schreiben Verbot Leinen ohne Zugstoppbegrenzung auf LCD e.V. Veranstaltungen