Unter folgendem Link finden Sie den Meldebogen für Ihre Nennung zu einer
LCD- Jagdprüfung
Die Meldung eines Hundes zur Prüfung verpflichtet zur Zahlung von Nenngeld, auch wenn der betreffende Hund nicht zur Prüfung erscheint, es sei denn, die Nennung wird vor dem festgesetzten Meldeschluss widerrufen. Falls das festgesetzte Nenngeld für einen Hund nicht bis zum Meldeschluss eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes für zugelassene, aber nicht erschienene Hunde.
Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang. Bei jeder Veranstaltung müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden.
Weiterhin sind der Meldung beizufügen:
– Nachweis der Überweisung oder Bestätigung der Online-Meldung mit Einzugsermächtigung
– Kopie der Ahnentafel
– Kopie des Leistungsheftes
– Kopie der Zeugnisse vorher abgelegter jagdlicher Prüfungen
– Kopie des gültigen Jagdscheines oder Bescheinigung über jagdlichen Einsatz
Die Original-Dokumente sind am Prüfungstag vorzulegen.
Bei Fragen stehen Ihnen der Ressortleiter Jagd oder die Geschäftsstelle gern zur Verfügung.
Den Meldebogen für jagdliche Prüfungen des JGHV können Sie direkt auf der Seite des JGHV herunterladen, indem Sie folgendem Link folgen:
Meldebogen Jagd
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